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BVerwG, 02.10.1975 - II WD 37.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Oberfeldwebel wegen eigenmächtiger Abwesenheit - Inhaltliche Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift - Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Anschuldigungsschrift auf das disziplinargerichtliche Verfahren
Verfahrensgang
- TDG Nord, 21.05.1975 - N 5 VL 12/74
- BVerwG, 02.10.1975 - II WD 37.75
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …
Der Senat hat in einem Beschluß vom 2. Oktober 1975 - BVerwG 2 WD 37.75 - festgestellt, daß an die Berufungsschrift eines ständig mit Wehrdisziplinarsachen befaßten Wehrdisziplinaranwalts strengere Anforderungen als an die eines rechtsunkundigen Soldaten zu stellen sind, daß es ausreicht, wenn sich aus dem Inhalt der Berufungsbegründung zweifelsfrei feststellen läßt, ob das Urteil in vollem Umfang angefochten oder die Berufung auf das Disziplinarmaß oder in sonst zulässiger Weise beschränkt werden soll (vgl. Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 2 WDB 12.83 -); und in seiner Entscheidung vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 - hat der Senat es als zulässig angesehen, ein ausdrücklich unbeschränkt eingelegtes Rechtsmittel auf Grund des maßgeblichen Inhalts seiner Begründung auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu beschränken.